Wiesbaden hebt Stallpflicht für Geflügel auf – Auflagen zur Biosicherheit bleiben bestehen

Wiesbaden hebt Stallpflicht für Geflügel auf – Auflagen zur Biosicherheit bleiben bestehen
Wiesbaden hebt Stallpflicht für Geflügel auf – Auflagen zur Biosicherheit bleiben bestehen

Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Mit einer Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar, dürfen größere Bestände ab Sonntag, 18. Januar, wieder ins Freie. Kleinere Haltungen mit weniger als fünfzig Tieren waren bereits im Dezember 2025 von Teilen der Einschränkungen betroffen.

Aufhebung nach Beruhigung des Seuchengeschehens

Die Stadtverwaltung begründet den Schritt mit einer Entspannung des Seuchengeschehens. Wiesbaden folgt damit anderen hessischen Kreisen, die bereits zuvor Lockerungen vorgenommen hatten. Die Allgemeinverfügung erlaubt nun, dass auch größere Betriebe ihre Tiere wieder im Freien halten können, sofern die übrigen Vorgaben eingehalten werden.

Biosicherheitsmaßnahmen bleiben verpflichtend

Trotz der Aufhebung der Stallpflicht gelten weiterhin verpflichtende Biosicherheitsmaßnahmen. Nach Angaben der Stadt dienen diese Maßnahmen dazu, das Risiko eines Erregereintrags in Geflügelbestände zu reduzieren. Konkret müssen Geflügelhalter Schutzkleidung verwenden, Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadnagern durchführen sowie regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften sicherstellen.

Informationen und genaue Vorgaben

Die konkreten Anforderungen und Empfehlungen sind auf der Webseite der Landeshauptstadt Wiesbaden einsehbar. Weitere Details dazu finden sich unter www.wiesbaden.de/vv/produkte/39/Tierseuchenueberwachung-Aviaere-Influenza-Gefluegelpest-Vogelgrippe. Die Stadt weist darauf hin, dass die Einhaltung der Biosicherheitsregeln nach wie vor ein wirksames Instrument zur Gefahrenabwehr darstellt.

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