
Die Gemeinde Walluf hat ihre Einwohnerinnen und Einwohner daran erinnert, bei Schneefall und Glätte die Zugänge vor ihren Gebäuden freizuhalten und gegebenenfalls zu streuen. Hintergrund ist die Pflicht zur Verkehrssicherung, mit der Unfälle auf Gehwegen verhindert werden sollen.
Pflicht zum Räumen und Streuen
In der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde sind die Verantwortlichkeiten für Reinigung und Sicherung von Gehwegen geregelt. Wer eine Straße oder einen Fußweg unmittelbar vor seinem Grundstück nutzt, ist demnach aufgefordert, Schnee zu entfernen und bei Glätte abstumpfende Mittel auszubringen. Weitere Details und genaue Regelungen sind auf der Webseite der Gemeinde einsehbar.
Sicherheitsaspekt für Fußgängerinnen und Fußgänger
Die Gemeinde betont, dass regelmäßiges Räumen und Streuen das Risiko von Stürzen vermindert. Besonders betroffen sind Personen mit Kinderwagen, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger. Schon wenige Minuten Einsatz pro Haushalt können nach Angaben der Verwaltung die Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmenden verbessern.
Information und Ansprechpartner
Konkrete Hinweise zur Umsetzung finden Interessierte in der Straßenreinigungssatzung auf der Website der Gemeinde Walluf. Dort sind auch mögliche Kontaktstellen für Rückfragen genannt. Die Verwaltung bittet um Beachtung der Regelungen, um die Sicherheit im öffentlichen Raum während der Winterzeit zu erhöhen.
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