Susannastraße in Igstadt auf 30 km/h begrenzt nach Lärmberechnung

Susannastraße in Igstadt auf 30 km/h begrenzt nach Lärmberechnung
Susannastraße in Igstadt auf 30 km/h begrenzt nach Lärmberechnung | Bild: Stadt Wiesbaden

Seit Donnerstag, 6. Februar, gilt in der Susannastraße in Igstadt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das Verkehrsdezernat setzte die Maßnahme auf Wunsch des Ortsbeirats um, nachdem das Umweltamt in umfangreichen Lärmberechnungen die Notwendigkeit bestätigt hatte. Ziel ist es, die Anwohnerinnen und Anwohner vor Verkehrslärm zu schützen.

Entscheidung und Begründung

Verkehrsdezernent Andreas Kowol erklärte, Igstadt sei stark vom Durchgangsverkehr betroffen. Die Verwaltung habe die rechtliche Prüfung vorgenommen und die Reduzierung möglich gemacht, um die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen. Dort, wo Menschen wohnen, leben und schlafen und wo sich Kinder aufhalten, bestehe ein Anspruch auf ein gesundes und sicheres Lebensumfeld. Das Dezernat schütze Menschen vor Lärm, tags und nachts, wenn Grenzwerte überschritten seien.

Die Lärmberechnungen des Umweltamtes entsprechen dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren und bildeten die Grundlage für die Entscheidung. Auf dieser Basis wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Susannastraße angeordnet.

Weitere geplante Begrenzungen in Wiesbaden

Nach Angaben der Stadt sollen in weiteren Wiesbadener Ortsteilen auf Hauptverkehrsstraßen mit Wohnbebauung demnächst ebenfalls Temporeduzierungen umgesetzt werden. Betroffen sind unter anderem:

Bierstadt: Nauroder Straße B455, Hausnummern 59 bis 132.

Erbenheim: Barbarossastraße und Wandersmannstraße, Hausnummern 38 bis 54.

Biebrich: Straße der Republik, Rathausstraße und Stettiner Straße.

Kastel: Wiesbadener Straße.

Westend und Bleichstraße, Zietenring.

Südost: Frankfurter Straße, Hausnummern 19 bis 31 beziehungsweise 17 bis 40.

Erich Ollenhauer Straße im Bereich Dotzheim Mitte bis Willi Werner Straße.

Prüfungen für Wohngebiete und Bereiche vor Schulen

Unabhängig von den genannten Maßnahmen werden Zonen mit Tempo 30 in Wohngebieten sowie vor Schulen und Kitas geprüft und umgesetzt, sofern Ortsbeiräte dies wünschen und die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Stadt kündigte an, Anträge aus den Ortsbeiräten zu berücksichtigen und die Maßnahmen nach rechtlicher Prüfung vorzunehmen.

Quelle anzeigen

redaktion
Redaktion Taunus-Stimme 67 Artikel
Der Taunus spricht, wir berichten.