Eltville legt Feuerwerksregeln für Silvester fest und sperrt Altstadtbereiche

Eltville legt Feuerwerksregeln für Silvester fest und sperrt Altstadtbereiche
Eltville legt Feuerwerksregeln für Silvester fest und sperrt Altstadtbereiche

Das Ordnungsamt der Stadt Eltville am Rhein hat kurz vor dem Jahreswechsel auf die geltenden Regeln für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern hingewiesen. Kleinfeuerwerk der Kategorie 2 ist demnach nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt und ausschließlich für Personen ab 18 Jahren.

Zulässigkeit und zeitliche Beschränkung

Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 ist in Eltville zeitlich auf die beiden genannten Tage begrenzt. Die Stadt erinnert daran, dass die üblichen Sicherheitsvorgaben der Hersteller zu beachten sind, um Verletzungen und Brände zu vermeiden. Zudem werden Halte- und Parkverbote erwartet, damit Rettungskräfte im Notfall freie Zufahrtswege vorfinden.

Verbotszonen in den Stadtteilen

Zusätzlich zu den allgemeinen Einschränkungen ist das Feuerwerksabbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderheimen und Altersheimen sowie bei besonders brandempfindlichen Gebäuden verboten. Konkret gilt in der Kernstadt ein Verbot für den Altstadtbereich. In Erbach umfasst das Verbot die Fläche von der Marktstraße über den Markt bis zur Albrechtstraße sowie die Neugasse, die Friedrichstraße, das Tannepädchen, die Rheinstraße und die Andreasgasse. In Hattenheim reicht die Sperrfläche ab der Kornmarktstraße über den Marktplatz bis zum Bahnhofsplatz. Im Stadtteil Martinsthal ist der Bereich des Lindenplatzes betroffen.

Sicherheitsappelle und Empfehlungen des Bürgermeisters

Als Begründung verweist die Stadt auf einen früheren Großbrand in der Eltviller Altstadt, der durch einen fehlgeleiteten Feuerwerkskörper ausgelöst worden war und erheblichen Sachschaden verursachte. Vor diesem Hintergrund bittet Bürgermeister Patrick Kunkel die Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gäste, Raketen und Effektartikel möglichst im Rahmen einer gemeinsamen Silvesterfeier am Rheinufer abzufeuern und die Flugrichtung aus Sicherheitsgründen in Richtung Rhein zu wählen.

Die Stadt rät darüber hinaus, von pyrotechnischen Effekten mit ausschließlicher Knallwirkung, wie Böllern oder Kanonenschlägen, abzusehen. Abfall soll ordnungsgemäß entsorgt werden.

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