
Seit dem 7. Februar gelten höhere Gebührensätze für die Ausstellung von Personalausweisen. Erwachsene, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, müssen künftig 46 Euro statt 37 Euro zahlen. Für Antragstellerinnen und Antragsteller unter 24 Jahren steigt die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro.
Was sich genau ändert
Die neuen Sätze wurden durch eine Verordnung des Bundesinnenministeriums festgelegt. Der Bundesrat hatte der Verordnung zuvor zugestimmt. Mit dem Inkrafttreten am Samstag, 7. Februar, gelten die höheren Beträge bei allen Neuausstellungen und Beantragungen, sofern in der Verordnung keine Ausnahmeregelung vorgesehen ist.
Begründung und Folgen
Das Bundesinnenministerium begründet die Gebührenerhöhung mit gestiegenen Herstellungskosten für die Ausweise, einem höheren Verwaltungsaufwand, neuen Sicherheitsstandards und dem Ausbau digitaler Prozesse. Für Antragstellende bedeutet das eine direkte Mehrbelastung bei der Ausstellung des Dokuments.
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